Pflegeberatung
Zum 01.01.2017 sind durch das Pflegestärkungsgesetz 2 erneut die Leistungsansprüche für Pflegebedürftige verbessert worden. Die Angebote sind vielfältig und lassen sich sehr individuell anpassen und kombinieren.
Sie sollten gut informiert sein, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und wie sich diese finanzieren lassen. „Verhinderungspflege“ „Kurzzeitpflege“, „Pflegestufen/Pflegegrade“, „Überleitung“ „zusätzliche Betreuungsleistungen“ – für den Laien sind diese Begriffe häufig verwirrend. Wir klären sie auf. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie umfassend, kompetent und individuell.